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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg5 · Frage 200

Welche der nachstehend aufgeführten Sicherheitsbestimmungen aus den VSG der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (ehemals Land- wirtschaftliche Berufsgenossenschaft "UVV-Jagd“) ist falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABeim Besteigen von Fahrzeugen und während der Fahrt muss die Schusswaffe entladen sein;
  2. BBeim Besteigen oder Verlassen eines Hochsitzes, beim Überwinden von Hindernissen oder in ähnlichen Gefahrenlagen müssen die Läufe (Patronenlager) entladen sein;
  3. Caußerhalb der tatsächlichen Jagdausübung haben die Repetierer Modell Mauser 98 den Vorteil, dass die Patronen im Magazinschacht der Waffe verbleiben dürfen;✓ richtig
  4. Dein Durchziehen mit der Schusswaffe durch die Schützen- oder Treiberlinie ist unzuläs- sig;
  5. EDurchgeh- und Treiberschützen dürfen während des Treibens nur entladene Schusswaffen mitführen. Dies gilt nicht für Feldstreifen und Kesseltreiben.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Waffen und Schießen #200

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