Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg5 · Frage 146
Erwerb und Besitz von Schusswaffen sind genehmigungspflichtig. Beide Genehmi- gungen werden in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt. Keiner Waffenbesitzkarte bedarf es für den Erwerb und Besitz von:
Antwortmöglichkeiten
- AKleinkaliberbüchsen (.22 l.f.B.);
- BPistolen;
- CRevolvern;
- DEinsteckläufen für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind;✓ richtig
- Eeinläufigen Flinten.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Waffen und Schießen #146
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