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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg5 · Frage 146

Erwerb und Besitz von Schusswaffen sind genehmigungspflichtig. Beide Genehmi- gungen werden in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt. Keiner Waffenbesitzkarte bedarf es für den Erwerb und Besitz von:

Antwortmöglichkeiten

  1. AKleinkaliberbüchsen (.22 l.f.B.);
  2. BPistolen;
  3. CRevolvern;
  4. DEinsteckläufen für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind;✓ richtig
  5. Eeinläufigen Flinten.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Waffen und Schießen #146

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