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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg5 · Frage 131

Einem Jäger kommt eine auf seinen Namen eingetragene Pistole abhanden. Binnen welcher Frist nach Feststellung des Verlustes muss der zuständigen Behörde der Verlust angezeigt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aunverzüglich;✓ richtig
  2. Binnerhalb von 2 Wochen;
  3. Cinnerhalb von 4 Wochen;
  4. Dinnerhalb eines halben Jahres;
  5. Espätestens beim Lösen des nächsten Jahresjagdscheines.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Waffen und Schießen #131

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