Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg5 · Frage 131
Einem Jäger kommt eine auf seinen Namen eingetragene Pistole abhanden. Binnen welcher Frist nach Feststellung des Verlustes muss der zuständigen Behörde der Verlust angezeigt werden?
Antwortmöglichkeiten
- Aunverzüglich;✓ richtig
- Binnerhalb von 2 Wochen;
- Cinnerhalb von 4 Wochen;
- Dinnerhalb eines halben Jahres;
- Espätestens beim Lösen des nächsten Jahresjagdscheines.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Waffen und Schießen #131
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