Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg5 · Frage 124
Welche Aussage bezüglich jagdlicher Verwendung von Kurzwaffen ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- AFür den Fangschuss auf Schalenwild muss das Geschoss eine Mündungsenergie von min- destens 300 Joule haben;✓ richtig
- Bfür die Bau- und Fallenjagd ist keine Mindestenergie des Geschosses vorgeschrieben;
- Cdas Bejagen von Wild (beispielsweise Hase oder Fuchs) mittels Faustfeuerwaffe ist ver- boten;
- DPistolenpatronen mit Vollmantel sind für den Fangschuss auf Schalenwild erlaubt, wenn die Mündungsenergie des Geschosses mehr als 200 Joule beträgt;
- Enach § 19 Bundesjagdgesetz ist es grundsätzlich verboten, „auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen“.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Waffen und Schießen #124
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