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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg5 · Frage 115

Revolver und Pistolen werden den Kurzwaffen zugeordnet. Welche Aussage ist falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEin Jäger mit gültigem Jagdschein ist berechtigt, bei öffentlichen Veranstaltungen eine Pistole mitzuführen;✓ richtig
  2. Bweder mit Revolver noch mit Pistole darf Schalenwild erlegt werden (Fangschuss unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen);
  3. Cdie Mindest – E0 für Fangschüsse auf Schalenwild mittels Revolver beträgt 200 J.;
  4. DFangschüsse auf Fuchs mit 9 mm Parabellum sind erlaubt;
  5. ESingle-Action-Revolver müssen vor dem Schießen von Hand vorgespannt werden.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Waffen und Schießen #115

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