Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg5 · Frage 115
Revolver und Pistolen werden den Kurzwaffen zugeordnet. Welche Aussage ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- AEin Jäger mit gültigem Jagdschein ist berechtigt, bei öffentlichen Veranstaltungen eine Pistole mitzuführen;✓ richtig
- Bweder mit Revolver noch mit Pistole darf Schalenwild erlegt werden (Fangschuss unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen);
- Cdie Mindest – E0 für Fangschüsse auf Schalenwild mittels Revolver beträgt 200 J.;
- DFangschüsse auf Fuchs mit 9 mm Parabellum sind erlaubt;
- ESingle-Action-Revolver müssen vor dem Schießen von Hand vorgespannt werden.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Waffen und Schießen #115
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