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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg5 · Frage 111

Welche Aussage bezüglich Faustfeuerwaffen in Jägerhand ist falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADem Jagdscheininhaber wird ein Regelbedürfnis für 2 Kurzwaffen zugesprochen;
  2. Bder Fangschuss auf Schalenwild mittels Revolver Kal. 38 spezial oder .357 Magnum ist erlaubt;
  3. Cein Revolver besteht aus dem Griffstück (samt Griffschalen mit Rahmen); Lauf, Schloss- werk und der Trommel;
  4. Des gibt Single-Action-Pistolen und Single-Action-Revolver.
  5. EDouble-Action-Systeme gibt es nur für Pistolen.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Waffen und Schießen #111

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