Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg5 · Frage 83
Darf ein Jäger ein Nachtsichtgerät zur Wildbeobachtung nutzen?
Antwortmöglichkeiten
- Aja, aber nur in Verbindung mit einer Handlampe;
- Bja, nur Nachtzielgeräte sind verboten und dürfen nicht einmal besessen werden;✓ richtig
- Cja, das Nachtsichtgerät darf frei erworben werden, muss aber innerhalb von 14 Tagen auf der WBK eingetragen werden;
- Dja, aber nur wenn er dies vorher der Unteren Jagdbehörde anzeigt;
- Enein.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Waffen und Schießen #83
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