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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg5 · Frage 83

Darf ein Jäger ein Nachtsichtgerät zur Wildbeobachtung nutzen?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aja, aber nur in Verbindung mit einer Handlampe;
  2. Bja, nur Nachtzielgeräte sind verboten und dürfen nicht einmal besessen werden;✓ richtig
  3. Cja, das Nachtsichtgerät darf frei erworben werden, muss aber innerhalb von 14 Tagen auf der WBK eingetragen werden;
  4. Dja, aber nur wenn er dies vorher der Unteren Jagdbehörde anzeigt;
  5. Enein.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Waffen und Schießen #83

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