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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg5 · Frage 56

Als Langwaffen bezeichnet man Schusswaffen,

Antwortmöglichkeiten

  1. Adie ausschließlich zum Erlegen von Schalenwild verwendet werden;
  2. Bdie ausschließlich zum Erlegen von Flugwild verwendet werden;
  3. Cdie nur als „kombinierte“ Waffen gebaut werden;
  4. Dderen kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet und deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind;✓ richtig
  5. Emindestens 50 cm Lauflänge haben.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Waffen und Schießen #56

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