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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 117

Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen nicht dem Jagdrecht?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABiber, Bisam;✓ richtig
  2. BBlässhuhn, Graureiher;
  3. CBaummarder, Steinmarder;
  4. DHaubentaucher, Kolkrabe;
  5. EWachtel, Waldschnepfe.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #37

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