Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 117
Welche der nachgenannten Tierarten unterliegen nicht dem Jagdrecht?
Antwortmöglichkeiten
- ABiber, Bisam;✓ richtig
- BBlässhuhn, Graureiher;
- CBaummarder, Steinmarder;
- DHaubentaucher, Kolkrabe;
- EWachtel, Waldschnepfe.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #37
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