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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 114

Unter welcher der nachgenannten Gegebenheiten besteht kein Anspruch auf Er- satz von Wildschaden an einem land- bzw. forstwirtschaftlich genutzten Grund- stück?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADer wildschadenersatzpflichtige Jagdausübungsberechtigte hatte vor dem Schadensereig- nis einen Elektrozaun um das geschädigte Grundstück errichtet;
  2. Bder Berechtigte hat den Schaden binnen fünf Tagen, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde an- gemeldet;
  3. Cder Privatwaldbesitzer hat den im Januar bemerkten Verbiss in einer Kultur seines forst- wirtschaftlich genutzten Grundstückes am 01. Oktober des gleichen Jahres bei der zu- ständigen Behörde angemeldet;✓ richtig
  4. Dder wildschadenersatzpflichtige Jagdausübungsberechtigte hatte vor dem Schadensereig- nis den Wildbestand auf eine den Äsungs- und Biotopverhältnissen sowie den Erforder- nissen der Land- und Forstwirtschaft angepasste Wilddichte einreguliert;
  5. Eder Wildschaden infolge Verbiss durch das Rehwild ist in der Schonzeit eingetreten, so dass der schadenersatzpflichtige Jagdpächter den Schaden durch Bejagung nicht abwen- den konnte.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #34

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