Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 113
Welche Mindesthöhe muss ein Zaun aufweisen, der unter gewöhnlichen Umstän- den zur Abwendung des Wildschadens durch Rehwild an den Forstkulturen aus- reicht, die durch das Einbringen anderer, als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind?
Antwortmöglichkeiten
- A0,80 m;
- B1,00 m;
- C1,20 m;
- D1,50 m;✓ richtig
- E1,80 m.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #33
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