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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 110

Ein Maisfeld wird drei Monate nach dem Ausbringen der Saat durch Schwarzwild so geschädigt, dass der Schaden im gleichen Wirtschaftsjahr durch Neusaat nicht ausgeglichen werden kann; in welchem Umfang ist der Wildschaden zu ersetzen?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIn dem Umfange, wie der Wildschaden sich zur Zeit der Ernte bemessen lässt;✓ richtig
  2. Bdie vom Geschädigten bis zum Schadenszeitpunkt getroffenen Aufwendungen für den Maisacker sind zu ersetzen;
  3. Cda der Mais grundsätzlich einer erhöhten Gefährdung durch das Schwarzwild ausgesetzt ist, wird der Wildschaden nicht ersetzt;
  4. DSchwarzwild verursacht keinen ersatzpflichtigen Wildschaden;
  5. Eda der Mais zu den hochwertigen Handelsgewächsen zählt, hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Wildschadenersatz.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #30

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