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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 109

Die Hybrid-Rosen-Pflanzung einer Gärtnerei ohne übliche Wildschutzvorrichtun- gen in der freien Landschaft, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, wird vom Rehwild durch Verbiss geschädigt; wer ist verpflichtet, den Wildschaden zu ersetzen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Jagdgenossenschaft hat dem Geschädigten den Wildschaden zu ersetzen;
  2. Bden Jagdpächter, der den Ersatz des Wildschadens im Jagdpachtvertrag übernommen hat, trifft die Ersatzpflicht;
  3. Csofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Jagdausübungsberechtigte den Wildschaden zu ersetzen;
  4. Dder Wildschaden an Sonderkulturen (Hybrid-Rosen) ohne übliche Wildschutzvorrichtun- gen im Freiland wird nicht ersetzt;✓ richtig
  5. Edie Innung, in der die Rosenzüchter zusammengeschlossen sind, ersetzt den Wildschaden.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #29

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