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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 105

Bei welcher der nachgenannten Anpflanzungen haftet der Jagdausübungsberech- tigte nur dann, wenn der Grundeigentümer oder Pächter die üblichen Schutzvor- richtungen erstellt und wilddicht erhalten hat?

Antwortmöglichkeiten

  1. AMaisacker;
  2. BKartoffelacker;
  3. CForstkultur mit Hauptbaumarten;
  4. DBaumschule;✓ richtig
  5. EWeizenacker.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #25

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