Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 105
Bei welcher der nachgenannten Anpflanzungen haftet der Jagdausübungsberech- tigte nur dann, wenn der Grundeigentümer oder Pächter die üblichen Schutzvor- richtungen erstellt und wilddicht erhalten hat?
Antwortmöglichkeiten
- AMaisacker;
- BKartoffelacker;
- CForstkultur mit Hauptbaumarten;
- DBaumschule;✓ richtig
- EWeizenacker.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #25
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