Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 104
Bei wem ist der Wildschaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu melden?
Antwortmöglichkeiten
- ABei der zuständigen Unteren Jagdbehörde;
- Bbei der Obersten Jagdbehörde;
- Cbei der zuständigen Gemeinde;✓ richtig
- Dbei der zuständigen Jagdgenossenschaft;
- Ebei der Jagdhaftpflichtversicherung.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #24
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