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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 104

Bei wem ist der Wildschaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu melden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei der zuständigen Unteren Jagdbehörde;
  2. Bbei der Obersten Jagdbehörde;
  3. Cbei der zuständigen Gemeinde;✓ richtig
  4. Dbei der zuständigen Jagdgenossenschaft;
  5. Ebei der Jagdhaftpflichtversicherung.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #24

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