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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 100

Die auf einem bejagbaren Grundstück in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk vorübergehend aufgestellten Bienenkörbe wurden von Wildschweinen zerstört; ist dadurch eine Verpflichtung zum Ersatz des Wildschadens entstanden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ABei Schäden, die durch Schwarzwild verursacht werden, entsteht keine Schadenersatz- pflicht;
  2. Bder Schaden an den Bienenkörben ist dem Geschädigten von der Jagdgenossenschaft zu ersetzen;
  3. Cder Jagdpächter, der den Ersatz des Wildschadens übernommen hat, ist für die zerstörten Bienenkörbe schadenersatzpflichtig;
  4. Dnur wenn die Bienenkörbe innerhalb einer Einzäunung stehen, entsteht eine Verpflichtung zum Ersatz des Wildschadens;
  5. Eda die Bienenkörbe weder Bestandteile noch Erzeugnisse des Grundstückes sind, entstand kein ersatzpflichtiger Wildschaden.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #20

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