Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 100
Die auf einem bejagbaren Grundstück in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk vorübergehend aufgestellten Bienenkörbe wurden von Wildschweinen zerstört; ist dadurch eine Verpflichtung zum Ersatz des Wildschadens entstanden?
Antwortmöglichkeiten
- ABei Schäden, die durch Schwarzwild verursacht werden, entsteht keine Schadenersatz- pflicht;
- Bder Schaden an den Bienenkörben ist dem Geschädigten von der Jagdgenossenschaft zu ersetzen;
- Cder Jagdpächter, der den Ersatz des Wildschadens übernommen hat, ist für die zerstörten Bienenkörbe schadenersatzpflichtig;
- Dnur wenn die Bienenkörbe innerhalb einer Einzäunung stehen, entsteht eine Verpflichtung zum Ersatz des Wildschadens;
- Eda die Bienenkörbe weder Bestandteile noch Erzeugnisse des Grundstückes sind, entstand kein ersatzpflichtiger Wildschaden.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #20
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Saarland mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.