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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 96

Wer haftet für den Schaden, der durch ein aus einem Gehege ausgetretenes und noch nicht herrenlos gewordenes Stück Schalenwild angerichtet wurde?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Jagdgenossenschaft, in deren Bezirk das geschädigte Grundstück liegt;
  2. Bder Jagdpächter, zu dessen Jagdbezirk das geschädigte Grundstück gehört;
  3. Cder Eigentümer oder Nutznießer, dem die Aufsicht über das Gehege obliegt;✓ richtig
  4. Ddurch ein aus einem Gehege ausgetretenes Stück Schalenwild entsteht kein ersatzpflichti- ger Wildschaden;
  5. Edie für das beschädigte Grundstück zuständige Gemeinde.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #16

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