Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 96
Wer haftet für den Schaden, der durch ein aus einem Gehege ausgetretenes und noch nicht herrenlos gewordenes Stück Schalenwild angerichtet wurde?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Jagdgenossenschaft, in deren Bezirk das geschädigte Grundstück liegt;
- Bder Jagdpächter, zu dessen Jagdbezirk das geschädigte Grundstück gehört;
- Cder Eigentümer oder Nutznießer, dem die Aufsicht über das Gehege obliegt;✓ richtig
- Ddurch ein aus einem Gehege ausgetretenes Stück Schalenwild entsteht kein ersatzpflichti- ger Wildschaden;
- Edie für das beschädigte Grundstück zuständige Gemeinde.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #16
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