Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 93
Wie ist die Erstattung von Wildschäden an Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder dauernd nicht ausgeübt werden darf, nach dem Saarländischen Jagdgesetz geregelt?
Antwortmöglichkeiten
- Adie Jagdgenossenschaft ist zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet;
- Bder Jagdpächter hat den Wildschaden zu ersetzen;
- Cdie Gemeinde, in deren Gebiet das geschädigte Grundstück liegt, ist zum Ersatz des Wild- schadens verpflichtet;
- Ddie Hegegemeinschaft als Zusammenschluss der Jagdausübungsberechtigten mehrerer zusammenhängender Jagdbezirke ist zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet;
- Eder Wildschaden an diesen Grundstücken wird nicht erstattet.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #13
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