Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 93

Wie ist die Erstattung von Wildschäden an Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder dauernd nicht ausgeübt werden darf, nach dem Saarländischen Jagdgesetz geregelt?

Antwortmöglichkeiten

  1. Adie Jagdgenossenschaft ist zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet;
  2. Bder Jagdpächter hat den Wildschaden zu ersetzen;
  3. Cdie Gemeinde, in deren Gebiet das geschädigte Grundstück liegt, ist zum Ersatz des Wild- schadens verpflichtet;
  4. Ddie Hegegemeinschaft als Zusammenschluss der Jagdausübungsberechtigten mehrerer zusammenhängender Jagdbezirke ist zum Ersatz des Wildschadens verpflichtet;
  5. Eder Wildschaden an diesen Grundstücken wird nicht erstattet.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #13

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Saarland mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.