Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 89
Binnen welcher Zeitspanne muss der Berechtigte den Schadensfall bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde anmelden, nachdem er von dem Schaden an seinem landwirtschaftlich genutzten Grundstück Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, damit sein Anspruch auf Wild- oder Jagdschaden nicht erlischt?
Antwortmöglichkeiten
- Aunverzüglich;
- Bbinnen zwei Wochen;✓ richtig
- Cbinnen drei Wochen;
- Dbinnen eines Monates;
- Ebinnen drei Monaten.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #9
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Saarland mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.