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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 89

Binnen welcher Zeitspanne muss der Berechtigte den Schadensfall bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde anmelden, nachdem er von dem Schaden an seinem landwirtschaftlich genutzten Grundstück Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, damit sein Anspruch auf Wild- oder Jagdschaden nicht erlischt?

Antwortmöglichkeiten

  1. Aunverzüglich;
  2. Bbinnen zwei Wochen;✓ richtig
  3. Cbinnen drei Wochen;
  4. Dbinnen eines Monates;
  5. Ebinnen drei Monaten.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #9

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