Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 85
Welche Aussage über die Wildschadensersatzpflicht im Saarland ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- AWildschaden an Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder dauernd nicht ausgeübt wer- den darf, wird nicht erstattet;
- Bes sind auch Wildschäden an Streuobstwiesen zu ersetzen, die wie Grünland genutzt wer- den und auf denen regelmäßig weniger als 150 Obstbäume je Hektar stehen;
- CWühlschäden an Streuobstwiesen sind auch dann ersatzpflichtig, wenn zum Schadens- zeitpunkt das Fallobst nicht abgeräumt ist;✓ richtig
- DNicht ersatzpflichtig sind Wühlschäden an Streuobstwiesen, wenn zum Schadenszeit- punkt das Fallobst nicht abgeräumt ist;
- EWildschaden kann auf dem ordentlichen Rechtsweg (vor Gericht) erst geltend gemacht werden, wenn die Gemeinde ein (außergerichtliches) Vorverfahren durch Erlass eines Vorbescheides abgeschlossen hat.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #5
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Saarland mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.