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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 81

Wer ist nach dem Bundesjagdgesetz grundsätzlich zum Wildschadenersatz in ei- nem gemeinschaftlichen Jagdbezirk verpflichtet?

Antwortmöglichkeiten

  1. AJagdhaftpflichtversicherung;
  2. BJagdgenossenschaft;✓ richtig
  3. CJagdausübungsberechtigte;
  4. DHegegemeinschaft;
  5. EGemeinde.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Wildschadensverhütung #1

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