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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 78

Auf welchen Flächen ist das Betreten der freien Landschaft zum Zwecke der Erho- lung gemäß § 11 des Saarländischen Naturschutzgesetzes zeitlich eingeschränkt?

Antwortmöglichkeiten

  1. AWaldflächen;
  2. BWasserflächen;
  3. Clandwirtschaftlichen Flächen;✓ richtig
  4. DBrachflächen;
  5. EFlächen der Hochmoore.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Naturschutz und Landschaftspflege #38

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