Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 78
Auf welchen Flächen ist das Betreten der freien Landschaft zum Zwecke der Erho- lung gemäß § 11 des Saarländischen Naturschutzgesetzes zeitlich eingeschränkt?
Antwortmöglichkeiten
- AWaldflächen;
- BWasserflächen;
- Clandwirtschaftlichen Flächen;✓ richtig
- DBrachflächen;
- EFlächen der Hochmoore.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Naturschutz und Landschaftspflege #38
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