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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 73

Ist das Sammeln von allgemein geschützten Blumen, Heilkräutern, Pilzen und Früchten in der Natur und Landschaft zulässig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie pflegliche Entnahme aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterlie- gen, ist in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf zulässig;✓ richtig
  2. Bwegen des allgemeinen Schutzes der Pflanzen ist die Entnahme generell verboten;
  3. Cdie wildwachsenden Naturerzeugnisse dürfen im Hinblick auf den Erhalt der Artenvielfalt nicht gesammelt werden;
  4. Ddas Sammeln ist unzulässig, da es zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen von schutzwürdigen Biotopen führen kann;
  5. Ein öffentlich bekannt gemachten Biotopen ist das Sammeln zulässig.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Naturschutz und Landschaftspflege #33

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