Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 73
Ist das Sammeln von allgemein geschützten Blumen, Heilkräutern, Pilzen und Früchten in der Natur und Landschaft zulässig?
Antwortmöglichkeiten
- ADie pflegliche Entnahme aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterlie- gen, ist in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf zulässig;✓ richtig
- Bwegen des allgemeinen Schutzes der Pflanzen ist die Entnahme generell verboten;
- Cdie wildwachsenden Naturerzeugnisse dürfen im Hinblick auf den Erhalt der Artenvielfalt nicht gesammelt werden;
- Ddas Sammeln ist unzulässig, da es zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen von schutzwürdigen Biotopen führen kann;
- Ein öffentlich bekannt gemachten Biotopen ist das Sammeln zulässig.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Naturschutz und Landschaftspflege #33
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