Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 72
Das saarländische Naturschutzgesetz
Antwortmöglichkeiten
- Agibt es nicht, es gibt nur ein Bundesnaturschutzgesetz;
- Bregelt den Schutz des Wildes ;
- Cregelt nur den Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen;
- Dregelt nur die Belange der Landschaftspflege;
- Eregelt auch das Betreten der freie Landschaft; so dürfen landwirtschaftliche Flächen ein- schließlich Sonderkulturen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden; als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit zwichen 01. April und 15. Oktober.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Naturschutz und Landschaftspflege #32
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