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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 72

Das saarländische Naturschutzgesetz

Antwortmöglichkeiten

  1. Agibt es nicht, es gibt nur ein Bundesnaturschutzgesetz;
  2. Bregelt den Schutz des Wildes ;
  3. Cregelt nur den Schutz der wildlebenden Tiere und Pflanzen;
  4. Dregelt nur die Belange der Landschaftspflege;
  5. Eregelt auch das Betreten der freie Landschaft; so dürfen landwirtschaftliche Flächen ein- schließlich Sonderkulturen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden; als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit zwichen 01. April und 15. Oktober.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Naturschutz und Landschaftspflege #32

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