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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 59

Wie heißen nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzte ein- heitlich zu schützende Gebiete, die 1. großräumig und von besonderer Eigenart sind, 2. im überwiegenden Teil ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen, 3. sich in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dy- namik gewährleistet.

Antwortmöglichkeiten

  1. ANaturschutzgebiete;
  2. BNationalparke;✓ richtig
  3. CLandschaftsschutzgebiete;
  4. DNaturparke;
  5. EBiosphärenreservate.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Naturschutz und Landschaftspflege #19

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