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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 56

Wie heißen die nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festzuset- zenden, einheitlich zu schützenden Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutz- gebietes, im übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebietes erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin histo- risch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und frühe- rer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzen- arten, dienen und 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.

Antwortmöglichkeiten

  1. ANationalparke;
  2. BNaturparke;
  3. CBiosphärenreservate;✓ richtig
  4. DNaturschutzgebiete;
  5. Egeschützte Landschaftsbestandteile.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Naturschutz und Landschaftspflege #16

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