Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 56
Wie heißen die nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festzuset- zenden, einheitlich zu schützenden Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Landschaftstypen charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutz- gebietes, im übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebietes erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin histo- risch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und frühe- rer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzen- arten, dienen und 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen.
Antwortmöglichkeiten
- ANationalparke;
- BNaturparke;
- CBiosphärenreservate;✓ richtig
- DNaturschutzgebiete;
- Egeschützte Landschaftsbestandteile.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Naturschutz und Landschaftspflege #16
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