Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 54
Wie heißen die nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzten Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätte bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist?
Antwortmöglichkeiten
- ANaturschutzgebiete;
- BNationalparks;
- CLandschaftsschutzgebiete;
- DNaturparks;
- Egeschützte Landschaftsbestandteile.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Naturschutz und Landschaftspflege #14
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