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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 54

Wie heißen die nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzten Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes 2. zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- und Landschaftsbildes oder 3. zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder 4. wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätte bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANaturschutzgebiete;
  2. BNationalparks;
  3. CLandschaftsschutzgebiete;
  4. DNaturparks;
  5. Egeschützte Landschaftsbestandteile.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Naturschutz und Landschaftspflege #14

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