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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 53

Wie heißen die nach dem Bundesnaturschutzgesetz rechtsverbindlich festgesetzten Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganz- heit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Le- bensgemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist?

Antwortmöglichkeiten

  1. ANaturschutzgebiete;✓ richtig
  2. BNationalparks;
  3. CLandschaftsschutzgebiete;
  4. DNaturparks;
  5. EGeschützte Landschaftsbestandteile.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Naturschutz und Landschaftspflege #13

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