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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 51

Tiergehege müssen

Antwortmöglichkeiten

  1. Avon der Unteren Jagdbehörde genehmigt werden;
  2. Bvon der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden;
  3. Cvon der Obersten Naturschutzbehörde genehmigt werden;
  4. Dbei der Obersten Naturschutzbehörde angezeigt werden;✓ richtig
  5. Eweder genehmigt, noch angezeigt werden.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Naturschutz und Landschaftspflege #11

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