Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 51
Tiergehege müssen
Antwortmöglichkeiten
- Avon der Unteren Jagdbehörde genehmigt werden;
- Bvon der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt werden;
- Cvon der Obersten Naturschutzbehörde genehmigt werden;
- Dbei der Obersten Naturschutzbehörde angezeigt werden;✓ richtig
- Eweder genehmigt, noch angezeigt werden.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Naturschutz und Landschaftspflege #11
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