Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 49
Welche der nachgenannten Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grund- flächen ist kein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnatur- schutzgesetzes?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Erkundung, Abbau oder Gewinnung von Bodenschätzen und anderen Bodenbestand- teilen im Tagebau;
- Bder Bau, das Verlegen oder wesentliche Änderungen von Produkt- sowie Ver- oder Ent- sorgungsleitungen, Sende- und Leitungsmasten sowie Windkraftanlagen im Außenbe- reich;
- Cder Ausbau von Gewässern;
- Ddie dauerhafte Beseitigung von Hecken, Gehölz- und Streuobstbeständen in der freien Landschaft;
- Edie land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung, soweit dabei die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Naturschutz und Landschaftspflege #9
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