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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 31

Ist der Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, für eine angemessene Fasanenfüt- terung zu sorgen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Fasanenfütterung ist verboten, weil sie zur Domestizierung der Wildtiere führt;
  2. Bin Notzeiten ist der Jagdausübungsberechtigte berechtigt, für eine angemessene Fasanen- fütterung zu sorgen;✓ richtig
  3. Cdie Wildfütterung ist verboten, weil sie zu einer verstärkten Ansammlung von Wildtieren an Futterplätzen führt, und somit die Gefahr einer Infektion mit Wildkrankheiten erhöht wird;
  4. Ddie Fasanenfütterung durch den Jagdausübungsberechtigten ist möglich, bedarf jedoch einer Erlaubnis bzw. Anordnung der Unteren Jagdbehörde;
  5. Edie Wildfütterung ist verboten, weil durch sie der natürliche Ausleseprozess des Winters unterlaufen wird.

Lösung

Antwort B ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Wildhege #31

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