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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 27

Welche Aussage über die Wildfütterung im Saarland ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Fütterung von Schalenwild ist grundsätzlich erlaubt;
  2. Bdas Verbot der Schalenwildfütterung gilt ausnahmslos auch in Notzeiten;
  3. CSchwarzwildablenkungsfütterungen dürfen ohne behördliche Erlaubnis eingerichtet wer- den;
  4. DKirrungen zum Zwecke der Erlegung von Schwarzwild und Rehwild sind Fütterungen und bedürfen immer einer Genehmigung;
  5. EKirrungen für Rehwild sind vom 01. Oktober bis 31. Dezember zulässig.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Wildhege #27

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