Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 27
Welche Aussage über die Wildfütterung im Saarland ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Fütterung von Schalenwild ist grundsätzlich erlaubt;
- Bdas Verbot der Schalenwildfütterung gilt ausnahmslos auch in Notzeiten;
- CSchwarzwildablenkungsfütterungen dürfen ohne behördliche Erlaubnis eingerichtet wer- den;
- DKirrungen zum Zwecke der Erlegung von Schwarzwild und Rehwild sind Fütterungen und bedürfen immer einer Genehmigung;
- EKirrungen für Rehwild sind vom 01. Oktober bis 31. Dezember zulässig.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Wildhege #27
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