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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 19

Wie muss die Hege nach § 1 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes durchgeführt werden?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Hege muss so durchgeführt werden, dass die Natur und Landschaft als Lebensgrund- lagen des Menschen nachhaltig gesichert sind;
  2. Bdie Hege muss so durchgeführt werden, dass die Erholung des Menschen in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert ist;
  3. Cdie Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden;✓ richtig
  4. Ddie Hege muss so durchgeführt werden, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind;
  5. Edie Hege muss so durchgeführt werden, dass die Naherholung, Ferienerholung und sons- tige Freizeitgestaltung zweckentsprechend erhalten und gestaltet werden können.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Wildhege #19

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