Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 19
Wie muss die Hege nach § 1 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes durchgeführt werden?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Hege muss so durchgeführt werden, dass die Natur und Landschaft als Lebensgrund- lagen des Menschen nachhaltig gesichert sind;
- Bdie Hege muss so durchgeführt werden, dass die Erholung des Menschen in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert ist;
- Cdie Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden;✓ richtig
- Ddie Hege muss so durchgeführt werden, dass die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind;
- Edie Hege muss so durchgeführt werden, dass die Naherholung, Ferienerholung und sons- tige Freizeitgestaltung zweckentsprechend erhalten und gestaltet werden können.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Wildhege und Naturschutz › Wildhege #19
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