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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg4 · Frage 8

Wie ist bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege die beson- dere Bedeutung einer natur- und landschaftsverträglichen Land-, Forst- und Fi- schereiwirtschaft für die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft zu be- rücksichtigen?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft stehen den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegen, sie sind daher bei der Erhaltung der Kultur- und Erholungs- landschaft nicht zu berücksichtigen;
  2. Bdie durch die Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft geprägte Kultur- und Erholungsland- schaft ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz in eine vom Menschen weitgehend unbeein- flusste Naturlandschaft umzuwandeln;
  3. Cdie Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zerstören mit ihren Nutzfunktionen die zu ent- wickelnde Kultur- und Erholungslandschaft und dienen nicht den Zielen des modernen Naturschutzes;
  4. Dz. B. bei der forstlichen Nutzung des Waldes ist als Ziel zu verfolgen, naturnahe Wälder aufzubauen und diese ohne Kahlschläge nachhaltig zu bewirtschaften. Ein hinreichender Anteil standortheimischer Forstpflanzen ist einzuhalten;✓ richtig
  5. Enicht die Erhaltung der Kultur- und Erholungslandschaft sondern die Entwicklung einer vom Menschen unberührten Naturlandschaft ist bei Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Wildhege und Naturschutz › Wildhege #8

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