Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg3 · Frage 58
Wann muss erlegtes Schalenwild, das für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist, der amtlichen Fleischuntersuchung zugeführt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AWenn es nicht im Schuss tödlich zusammenbricht;
- Bbei erheblicher Abmagerung;✓ richtig
- Cin jedem Falle;
- Dwenn keine Kühleinrichtung vorhanden ist;
- Ewenn es nicht sofort dem Endverbraucher übergeben werden kann.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Jagdbetrieb und Jagdhunde › Jagdpraxis #58
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