Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg3 · Frage 36
Zu den besonderen Jagdlichen Einrichtungen gem. SJG zählen nicht
Antwortmöglichkeiten
- AJagdschirme;
- BAnsitzeinrichtungen;
- CSchlafbäume;✓ richtig
- DSalzlecken;
- EFütterungseinrichtungen und Wildäcker.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Jagdbetrieb und Jagdhunde › Jagdpraxis #36
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