Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg2 · Frage 200
Welche Aussage ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- ABeim Auftreten von Wildseuchen ist die Oberste Jagdbehörde Ansprechpartner für die Jäger- schaft;✓ richtig
- Bdie „unschädliche Beseitigung“ von tot aufgefundenem Wild erfolgt in der Tierkörperverwer- tung oder durch ausreichend tiefes Vergraben außerhalb von Wasserschutzgebieten;
- Czur Untersuchung eines tollwutverdächtigen Fuchses muss das ganze Tier zur Untersuchungs- behörde verbracht werden;
- Deine Trichinenschau muss bei allen Fleisch- und Allesfressern, die dem menschlichen Verzehr zugeführt werden, stattfinden;
- ETollwut und Brucellose gehören zu den Zoonosen.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Wildkunde › Wildkrankheiten #26
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