Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 200
Auch ohne Ausnahmegenehmigung der Jagdbehörde ist zugelassen
Antwortmöglichkeiten
- Adie Verabreichung von Arzneimitteln;
- Bdie Verabreichung von Aufbaumitteln für den Wildkörper;
- Cdie Verabreichung von Aufbaumitteln für die Gehörnmasse;
- Ddie Verabreichung von Gebärhilfen;
- Edie Verabreichung von Salz in der Form von Salzlecken.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Jagdrecht #200
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