Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 199
Welche der nachgenannten Wildarten darf nach dem Bundesjagdgesetz nicht ausgesetzt werden?
Antwortmöglichkeiten
- AFeldhase;
- BWildkaninchen;✓ richtig
- CRebhuhn;
- DFasan;
- EWachtel.
Lösung
Antwort B ist korrekt.
Jagdrecht #199
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