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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 195

Die Verpachtung eines Teiles eines Jagdbezirkes ist nur zulässig, wenn sowohl der verpachtete als auch der verbleibende Teil bei Eigenjagdbezirken mindestens eine Größe hat von

Antwortmöglichkeiten

  1. A75 ha;✓ richtig
  2. B81,755 ha;
  3. C150 ha;
  4. D250 ha;
  5. E300 ha.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Jagdrecht #195

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