Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 195
Die Verpachtung eines Teiles eines Jagdbezirkes ist nur zulässig, wenn sowohl der verpachtete als auch der verbleibende Teil bei Eigenjagdbezirken mindestens eine Größe hat von
Antwortmöglichkeiten
- A75 ha;✓ richtig
- B81,755 ha;
- C150 ha;
- D250 ha;
- E300 ha.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Jagdrecht #195
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