Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 194
Was gilt hinsichtlich der Wildfolge?
Antwortmöglichkeiten
- ADie Nachsuche auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild in Friedhöfen ist nicht zulässig;
- Bdie Nachsuche auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild in Gebäude, Hofräume und die unmittelbar an eine Behausung anstoßenden eingefriedeten Hausgärten ist auch ohne Erlaubnis des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten zulässig;
- Cbei der Nachsuche auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild in Gebäude, Hof- räume und die unmittelbar an eine Behausung anstoßenden eingefriedeten Hausgärten steht das Aneignungsrecht dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten zu;✓ richtig
- Ddie Nachsuche auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild in öffentliche Anlagen, die von der Jagdbehörde für befriedet erklärt wurden, ist nicht zulässig;
- Edie Nachsuche auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild in Gebieten, auf denen die Jagd ruht, ist nicht zulässig.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Jagdrecht #194
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