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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 194

Was gilt hinsichtlich der Wildfolge?

Antwortmöglichkeiten

  1. ADie Nachsuche auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild in Friedhöfen ist nicht zulässig;
  2. Bdie Nachsuche auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild in Gebäude, Hofräume und die unmittelbar an eine Behausung anstoßenden eingefriedeten Hausgärten ist auch ohne Erlaubnis des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten zulässig;
  3. Cbei der Nachsuche auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild in Gebäude, Hof- räume und die unmittelbar an eine Behausung anstoßenden eingefriedeten Hausgärten steht das Aneignungsrecht dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten zu;✓ richtig
  4. Ddie Nachsuche auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild in öffentliche Anlagen, die von der Jagdbehörde für befriedet erklärt wurden, ist nicht zulässig;
  5. Edie Nachsuche auf krankgeschossenes oder schwerkrankes Wild in Gebieten, auf denen die Jagd ruht, ist nicht zulässig.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Jagdrecht #194

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