Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 192
Die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in mehrere selbständige Jagdbezirke kann zugelassen werden, sofern jeder Teil die Mindestgröße aufweist von
Antwortmöglichkeiten
- A150 ha;
- B200 ha;
- C250 ha;✓ richtig
- D300 ha;
- E350 ha.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Jagdrecht #192
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