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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 192

Die Teilung gemeinschaftlicher Jagdbezirke in mehrere selbständige Jagdbezirke kann zugelassen werden, sofern jeder Teil die Mindestgröße aufweist von

Antwortmöglichkeiten

  1. A150 ha;
  2. B200 ha;
  3. C250 ha;✓ richtig
  4. D300 ha;
  5. E350 ha.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Jagdrecht #192

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