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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 188

Zum Erwerb einer Waffe bedarf im Regelfall einer Waffenbesitzkarte mit „Voreintrag“,

Antwortmöglichkeiten

  1. Awer eine Schusswaffe auf einer Schießstätte lediglich zum Schießen auf dieser Schießstät- te erwirbt;
  2. Bwer als Inhaber eines Jahresjagdscheines eine nach BJG für die Jagd zugelassene Lang- waffe erwirbt;
  3. Cwer als Inhaber eines Jahresjagdscheines eine Kurzwaffe erwirbt;✓ richtig
  4. Dwer als Inhaber eines Jugendjagdscheines eine Schusswaffe für die Dauer der Ausübung der Jagd erwirbt;
  5. Ewer vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung oder ge- werbsmäßigen Lagerung eine Schusswaffe erwirbt.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Jagdrecht #188

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