Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 188
Zum Erwerb einer Waffe bedarf im Regelfall einer Waffenbesitzkarte mit „Voreintrag“,
Antwortmöglichkeiten
- Awer eine Schusswaffe auf einer Schießstätte lediglich zum Schießen auf dieser Schießstät- te erwirbt;
- Bwer als Inhaber eines Jahresjagdscheines eine nach BJG für die Jagd zugelassene Lang- waffe erwirbt;
- Cwer als Inhaber eines Jahresjagdscheines eine Kurzwaffe erwirbt;✓ richtig
- Dwer als Inhaber eines Jugendjagdscheines eine Schusswaffe für die Dauer der Ausübung der Jagd erwirbt;
- Ewer vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung oder ge- werbsmäßigen Lagerung eine Schusswaffe erwirbt.
Lösung
Antwort C ist korrekt.
Jagdrecht #188
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