Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 187
Welche Aussage ist falsch?
Antwortmöglichkeiten
- AGemeinschaftliche Jagdbezirke können durch Verlängerung des laufenden Pachtverhält- nisses verpachtet werden;
- Bgemeinschaftliche Jagdbezirke können durch öffentliche Ausbietung verpachtet werden;
- Cgemeinschaftliche Jagdbezirke können durch freihändige Vergabe verpachtet werden;
- Dbei der Verpachtung durch öffentliche Ausbietung anlässlich einer Versteigerung darf ein Zuschlag nur auf schriftliche Gebote erfolgen;✓ richtig
- Edie Verpachtung durch öffentliche Ausbietung kann im Wege der Versteigerung durch Zuschlag auf mündliche oder schriftliche Gebote erfolgen.
Lösung
Antwort D ist korrekt.
Jagdrecht #187
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