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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 187

Welche Aussage ist falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. AGemeinschaftliche Jagdbezirke können durch Verlängerung des laufenden Pachtverhält- nisses verpachtet werden;
  2. Bgemeinschaftliche Jagdbezirke können durch öffentliche Ausbietung verpachtet werden;
  3. Cgemeinschaftliche Jagdbezirke können durch freihändige Vergabe verpachtet werden;
  4. Dbei der Verpachtung durch öffentliche Ausbietung anlässlich einer Versteigerung darf ein Zuschlag nur auf schriftliche Gebote erfolgen;✓ richtig
  5. Edie Verpachtung durch öffentliche Ausbietung kann im Wege der Versteigerung durch Zuschlag auf mündliche oder schriftliche Gebote erfolgen.

Lösung

Antwort D ist korrekt.

Jagdrecht #187

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