Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 182
Wer haftet nach dem Bundesjagdgesetz dem Grundstückseigentümer oder Nut- zungsberechtigten für den durch einen Jagdgast missbräuchlich verursachten Jagdschaden?
Antwortmöglichkeiten
- ADer Jagdausübungsberechtigte;✓ richtig
- Bder Jagdgast;
- Cdie Jagdgenossenschaft;
- Ddie Jagdschadenshaftpflichtversicherung;
- Edie Jagdschadenersatzkasse.
Lösung
Antwort A ist korrekt.
Jagdrecht #182
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