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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 179

Ein im Saarpfalz-Kreis erteilter Jagdschein gilt

Antwortmöglichkeiten

  1. Anur im Saarpfalz-Kreis;
  2. Bnicht, denn die Verwaltung des Saarpfalz-Kreises ist zur Erteilung von Jagdscheinen nicht berechtigt,
  3. Cnur im Saarland;
  4. Dnur in den alten Bundesländern;
  5. Eim ganzen Bundesgebiet.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Jagdrecht #179

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