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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 177

Einem Jagdgast wird auf der Lehrtreibjagd von der Jagdleitung ein Hochsitz als Stand zugewiesen. Eine Sprosse der Leiter bricht. Der Jagdgast stürzt hinunter, verletzt sich und wird Invalide. Die Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau (früher LBG)

Antwortmöglichkeiten

  1. Ahat keinerlei Leistungen zu erbringen;✓ richtig
  2. Bzahlt den gesamten Personen-(Schmerzensgeld) und Sachschaden einschließlich einer Invalidenrente;
  3. Czahlt nur ein Schmerzensgeld;
  4. Dzahlt die Behandlungskosten und eine Invalidenrente;
  5. Ezahlt nur die Behandlungskosten.

Lösung

Antwort A ist korrekt.

Jagdrecht #177

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