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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 175

Die Brackenjagd darf nur ausgeübt werden

Antwortmöglichkeiten

  1. Avon einem nicht stehenden Kraftfahrzeug aus;
  2. Baus einem stehenden Kraftfahrzeug;
  3. Cin Eigenjagdbezirken;
  4. Dauf eingefangenes oder aufgezogenes Wild, wenn dieses innerhalb von 4 Wochen vor Beginn der Jagdausübung ausgesetzt ist;
  5. Eauf einer Fläche von mindestens 1.000 ha.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Jagdrecht #175

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