Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 175
Die Brackenjagd darf nur ausgeübt werden
Antwortmöglichkeiten
- Avon einem nicht stehenden Kraftfahrzeug aus;
- Baus einem stehenden Kraftfahrzeug;
- Cin Eigenjagdbezirken;
- Dauf eingefangenes oder aufgezogenes Wild, wenn dieses innerhalb von 4 Wochen vor Beginn der Jagdausübung ausgesetzt ist;
- Eauf einer Fläche von mindestens 1.000 ha.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Jagdrecht #175
Bereit für die echte Prüfung?
Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Saarland mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.