Jagdprüfung.de

Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 172

Nach § 23 BJG umfasst der Jagdschutz auch den Schutz des Wildes vor wildern- den Hunden und Katzen. Welche Aussage ist gemäß SJG falsch?

Antwortmöglichkeiten

  1. AIm Saarland ist es dem Jagdschutzberechtigten grundsätzlich verboten, Hunde und Katzen zu töten;
  2. Bin begründeten Einzelfällen kann die Ortspolizeibehörde Maßnahmen anordnen, um das weitere Wildern eines wildernden Hundes zu verhindern;
  3. Cdie Jagdschutzberechtigten dürfen auch im Saarland grundsätzlich Hunde und Katzen im Rahmen des Jagdschutzes töten;✓ richtig
  4. Dauch im Saarland darf ein Jäger einen Hund töten, wenn die Tötung durch Notwehr ge- rechtfertigt ist;
  5. Eauch im Saarland darf ein Jäger einen Hund töten, wenn die Tötung durch Notstand ge- rechtfertigt ist.

Lösung

Antwort C ist korrekt.

Jagdrecht #172

Bereit für die echte Prüfung?

Übe alle amtlichen Prüfungsfragen für Saarland mit unserer adaptiven Lern-App. KI-gestützte Erklärungen, Prüfungssimulation, Lernkarten für die mündliche Prüfung — alles in einer App.