Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 154
Welche Aussage ist richtig?
Antwortmöglichkeiten
- AEntgeltliche Jagderlaubnisscheine bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Jagdbehörde;
- Bunentgeltliche Jagderlaubnisscheine bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Jagdbehörde;
- Centgeltliche Jagderlaubnisscheine dürfen in beliebiger Zahl erteilt werden;
- Dunentgeltliche Jagderlaubnisscheine dürfen in beliebiger Zahl erteilt werden;
- Edie Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines ist der Jagdbehörde unverzüglich anzuzei- gen.✓ richtig
Lösung
Antwort E ist korrekt.
Jagdrecht #154
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