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Jägerprüfung Saarland · Sachgebiet sl_sg1 · Frage 154

Welche Aussage ist richtig?

Antwortmöglichkeiten

  1. AEntgeltliche Jagderlaubnisscheine bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Jagdbehörde;
  2. Bunentgeltliche Jagderlaubnisscheine bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Jagdbehörde;
  3. Centgeltliche Jagderlaubnisscheine dürfen in beliebiger Zahl erteilt werden;
  4. Dunentgeltliche Jagderlaubnisscheine dürfen in beliebiger Zahl erteilt werden;
  5. Edie Ausstellung eines Jagderlaubnisscheines ist der Jagdbehörde unverzüglich anzuzei- gen.✓ richtig

Lösung

Antwort E ist korrekt.

Jagdrecht #154

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